Wissenswertes über den Ewerb eines Sprengstoffscheines nach §27SprengstG.

Um eine Erlaubnis nach §27 SprengG erhalten zu können, damit Sie ihre Patronen wiederladen, als Vorderladerschütze tätig sein oder einen Böller bzw. einen FK Salutböller laden und abschießen dürfen, müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dies geschieht im Regelfall durch eine Prüfung, die im Anschluß an einen staatlich anerkannten Lehrgang abgenommen und nach deren Bestehen ein Prüfungszeugnis ausgehändigt wird. Ein solcher Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sowohl Wiederlader von Patronenhülsen, Vorderlader- und Böllerschützen benötigen. Während des Kurses, der So/Mo, oder Fr/Sa bzw. bei eintägigen Lehrgängen, an Samstagen stattfindet, werden nicht nur eigenhändig Patronen geladen, sondern auch mit einer Vorderladerwaffe bzw. einem Böller geschossen. Die Kurse finden immer an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und laufen jeweils am ersten Tag von 9Uhr bis ca. 18Uhr und am zweiten von 9Uhr bis ca. 19Uhr (eintägige Lehrgänge entsprechend). Jeder Kursteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein Zeugnis ausgehändigt. Alle Teilnehmer erhalten das Lehrbuch von Reiner Herrmann, welches Lehrgangsbegleitend und später als Nachschlagematerial nutzbar, kostenlos bei der Anmeldung.

Teilnahmevoraussetzungen sind:

ein Mindestalter von 21Jahren und eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (kein polizeiliches Führungszeugnis!!) der zuständigen Behörde. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist von Ihnen entweder bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt oder im Rathaus Ihrer Gemeinde zu beantragen und vor Lehrgangsbeginn uns auszuhändigen. Die Einladung zu einem Kurs erhalten Sie, zusammen mit dem Lehrmaterial, 4Wochen vor Kursbeginn, wenn bei uns das ausgefüllte Anmeldeformular und die Kursgebühr eingegangen sind. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15Personen. Sollten sich weniger Personen zu einem Lehrgang anmelden, muß dieser leider abgesagt werden.

Interesse? Dann mailen Sie uns an.

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